Leitern sind standsicher auf tragfähigen Untergründen aufzustellen. Von Anlege- und Stehleitern aus dürfen nur kurzfristige Arbeiten im Greifraum durchgeführt werden. Diese Arbeiten sind von unterwiesenen, erfahrenen und körperlich geeigneten Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer durchzuführen. 5 Was ist bei der Verwendung von Leitern und Tritten zu beachten? 5.1 Allgemeines Alle Beschäftigten, die Leitern und Tritte verwenden, tragen eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Über die richtige Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten informiert die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Gebrauchsanleitung. Zusätzlich gibt die Sicherheitskennzeichnung an Von Anlegeleitern darf nicht gearbeitet werden, wenn − von vorhandenen oder benutz-ten Stoffen und Arbeitsver -fahren zusätzliche Gefahren ausgehen, z.B. Arbeiten mit Säuren, Laugen, Heißbitumen, − Maschinen und Geräte mit beiden Händen bedient werden müssen, z.B. Handmaschinen, Hochdruckreinigungsgeräte. Anlegeleitern nicht ungesichert in Verkehrswegen aufstellen. Bei Arbeiten auf Verkehrswegen, z. B. in Türnähe oder Verkaufsbereichen, muss die Leiter gegen Umstürzen, z. B. durch eine zweite Person, gesichert werden. Beim Umgang mit Anlegeleitern gibt es einige Punkte zu beachten. Wird die Leiter zu steil oder zu flach angelegt, führt das bei Belastung zum Wegrutschen oder Umkippen; daher den richtigen Anstellwinkel (65–75 Grad) nach dem Aufstellen überprüfen: mit den Füßen direkt am Fuß der Leiter stehen, der waagerecht ausgestreckte Ellbogen berührt die Leiter. Beim Übersteigen kann die Von Anlegeleitern aus dürfen nur kurzfristige Arbeiten durchgeführt werden, bei denen das Mitführen von Werkzeugen und Material nur in geringem Maß erforderlich ist. Z. B.: Beheben von Putzschäden, einfache Montage- und Installationsarbeiten oder das Ausbessern von Anstrichen. Abrutschen der Leiter verhindern durch Sicherung der Leiterfüße, Von Anlegeleitern darf nicht gearbeitet werden, wenn von vorhandenen oder benutzten Stoffen und Arbeitsverfahren zusätzliche Gefahren ausgehen, z. B. Arbeiten mit Säuren, Laugen, Heißbitumen, Verband der Diözesen Deutschlands AG Arbeitsschutz Betriebsanweisung: ANLEGELEITER Betriebsstätte: 1. Anwendungsbereich Diese Betriebsanweisung gilt für das sichere Benutzen von Anlegeleitern. 2. Gefahren für Mensch und Umwelt Gefahren ergeben sich beim Benutzen von Leitern durch die Möglichkeit des Herunterfallens, dem Umkippen der Leiter, Abrutschen der Leiter oder des Benutzers Zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen im Freien unter Verwendung von Leitern dürfen nur ausgeführt werden, wenn die Umgebungs- und Witterungs-verhältnisse die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Hinweise zum sicheren Umgang mit Leitern Anlegeleitern in einem Winkel von etwa 70 Grad anlehnen. Leitern nur an sicheren Flächen anlegen. Keine Glasflächen, Stangen oder unverschlossene Türen! Leitern möglichst am Leiterkopf fixieren. Übersteigen nur, wenn die Anlegeleiter mindestens einen Meter übersteht oder an der Ausstiegstelle eine Haltemöglichkeit (z.B. ein Geländer) vorhanden Von Anlegeleitern darf nicht gearbeitet werden, wenn von vorhandenen oder benutzten Stoffen und Arbeitsverfahren zusätzliche Gefahren ausgehen, z. B. Arbeiten mit Säuren, Laugen, Heißbitumen, Maschinen und Geräte mit beiden Händen bedient werden müssen, z. B. Handmaschinen, Hochdruckreinigungsgeräte. Verwenden Sie die Anlegeleiter nie als Über-brückung oder als Behelfsgerüst! Die Leiter ist dafür nicht geeignet und wird unbrauchbar. Ihre Kolleginnen und Kollegen könnten bei der anschließenden Verwendung einen Leiter- unfall erleiden. Lehnen Sie sich beim Arbeiten mit Werkzeug oder Handmaschinen auf der Lei ter nicht zu weit hinaus. die Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht mehr als 1,00 m² betragen. Auf Anlegeleitern darf nicht gearbeitet werden, wenn von vorhandenen oder benutzten Stoffen und Arbeitsverfahren zusätzliche Gefahren ausgehen, z. B: Arbeiten mit Säuren, Laugen, Heißbitumen, Steigschenkel von Leitern dürfen nur von jeweils einer Person betreten werden. Nicht über die Leiter hinauslehnen. Bei der Auswahl der Leiter beachten, dass bei Anlegeleitern die drei obersten Stufen/Sprossen nicht bestiegen werden dürfen, bei beidseitig besteigbaren Stehleitern die obersten beiden Stufen nicht bestiegen werden dürfen, Inhaltliche Aufnahme der TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten Einführung von Leiterklassen nach DIN EN 131-2 für die berufliche und nicht Einführung von Quertraversen für Leitern, die als Anlegeleitern verwendet Aufnahme von Teleskopleitern nach DIN EN 131-6 Aufnahme von Glasreinigerleitern mit Stufen Erweiterung des Benutzung von Anlegeleitern (B143) Diese Betriebsanweisungen sind Muster-Betriebsanweisungen; sie können nicht alle speziellen Gegebenheiten der Arbeitsplätze berücksichtigen, an denen sie eingesetzt werden sollen. Geschlossene Schuhe tragen, Schuhsohlen frei von Verunreinigungen und Öl halten (Abrutschgefahr). Mit dem Gesicht zur Leiter auf- und absteigen und sich mit mindestens einer Hand festhalten. Leitern sind nur für Arbeiten von geringem Umfang einzusetzen. Standfläche maximal 7,0 m über Aufstellfläche. Arbeiten auf der Leiter Eine Leiter als hochgelegenen Arbeitsplatz zu verwenden, ist grundsätzlich nur bis zu einer Standhöhe von zwei Metern zulässig. Bei zeitweiligen Arbeiten ist jedoch eine Standhöhe zwischen zwei und fünf Metern erlaubt. Wie hoch darf ich mit der Leiter arbeiten? Arbeiten dürfen von Leiterstufen oder einer Plattform dauerhaft nur bis zu einer Standhöhe von 2 m ausgeführt werden. Liegt die Standhöhe zwischen 2 m und 5 m, dürfen Arbeiten auf der Leiter maximal für 2 Stunden pro Arbeitsschicht durchgeführt werden. Wie hoch ist die maximale Standhöhe auf einer anlegeleiter ohne Absturzsicherung? Standhöhe Von Anlegeleitern aus dürfen nur kurzfristige Arbeiten durchgeführt werden, bei denen das Mitführen von Werkzeugen und Material nur in geringem Maß erforderlich ist. Z. B.: Beheben von Putzschäden, einfache Montage- und Installationsarbeiten oder das Ausbessern von Anstrichen. Abrutschen der Leiter verhindern durch Sicherung der Leiterfüße,
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